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Arbeitgeber ratlos -
Fürsorgepflicht auf dem Prüfstand?
Vor Corona schien es, als seien die Fürsorgepflichten der Arbeitgeber weitgehend klar. Im Zuge der weltweiten Pandemie steht nun die Wirtschaft vor neuen Herausforderungen in Sachen Mitarbeitergesundheit und Sicherheit: Unternehmen fragen sich, ob Impfungen und Tests vorgeschrieben werden dürfen und wie sie Mitarbeitende bei Dienstreisen und Entsendungen schützen sollten.
Außerhalb Deutschlands
Zu diesen Schlüssen kommen die Autorinnen und Autoren von KPMG Law und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in dem von der International SOS Stiftung herausgegebenen Praxisleitfaden „COVID-19 – Was hat sich im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verändert?“ Der Leitfaden veranschaulicht, wie die Fürsorgepflichten von Arbeitgebern unter Pandemiebedingungen aussehen, insbesondere auch für Dienstreisen und Entsendungen.

Dr. Stefan Eßer
„Neben den bereits vor der Pandemie vorhandenen einschlägigen Gesetzen und Regelungen ist Ausdruck der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die jeweils geltenden COVID-19 Arbeitsschutzregularien einzuhalten.“
Foto: Mario Andreya
Pandemie ändert einiges
Unstreitig ist das Fortbestehen der oben genannten Fürsorgepflichten des Arbeitsgebers im Rahmen von Auslandseinsätzen. So muss er weiterhin diese Pflichten sowohl im Rahmen von Dienstreisen nachkommen als auch bei längerfristigen Einsätzen, wie klassischen Entsendungen, die in der Regel auf der Basis eines aktiven deutschen Arbeitsvertrags und einer ergänzenden Entsendevereinbarung erfolgen. Dasselbe gilt auch bei Einsätzen, bei denen der deutsche Arbeitsvertrag ruhend gestellt wird und ein lokales Arbeitsverhältnis mit der Gastgesellschaft vorübergehend begründet wird. Zwar ruhen in diesem Fall die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis für den Zeitraum des Einsatzes, Nebenpflichten wie die Fürsorgepflichten bleiben hiervon unberührt.
Fürsorgepflicht im Ausland

Vorschriften ändern sich laufend
Dr. Stefan Eßer
bei International SOS