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Verschärfte Regeln für Nachhaltigkeitsberichte

Verschärfte Regeln für Nachhaltigkeitsberichte

Zahlreiche Unternehmen sind aufgrund neuer EU-weiter Richtlinien ab 2024 dazu verpflichtet, jährlich Nachhaltigkeitsberichte zu verfassen. Jedes betroffene Unternehmen sollte deshalb prüfen, ob es bis dahin ausreichend auf die Umsetzung der neuen Regelungen vorbereitet ist.

Ist ihr Unternehmen an einer europäischen Börse gelistet? Ist ihre Firma zwar nicht börsennotiert, aber beschäftigt sie mehr als 250 Mitarbeitende, erwirtschaftet sie einen Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro? Wenn zwei der vorherigen Kriterien erfüllt sind, dann zählt auch ihr Betrieb zu den rund 50.000 Unternehmen, die ab 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen.

Der Grund dafür sind die neuen „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS), die kürzlich verabschiedet und veröffentlicht wurden. Die zwölf finalen Sektor-unabhängigen Standards bilden zusammen die sogenannte „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD). Mit der CSRD wird die verpflichtende, nicht-finanzielle und finanzielle Berichterstattung für Unternehmen gleichgestellt, wodurch das Thema Nachhaltigkeit enorm an Bedeutung gewinnt.

Das hat für alle betroffenen Unternehmen massive Auswirkungen, denn von nun an muss Nachhaltigkeit – in Brüsseler Bürokratensprache als ESG (Environmental, Social and Governance) abgekürzt – in die Unternehmensstrategie und in den operativen Betrieb integriert werden. Um nicht von ihren traditionellen Märkten ausgeschlossen zu werden, sollten Unternehmen schnellstmöglich beginnen, ihr Geschäft für die Zukunft zu rüsten.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive setzt voraus, dass Unternehmen Nachhaltigkeits-Informationen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette offenlegen. Das geht auch solche Unternehmen etwas an, die nicht direkt von der CSRD betroffen sind, denn sie müssen damit rechnen, dass zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtete Geschäftskunden künftig hierzu Fragen stellen.

Die beiden Berater der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Dr. Jan-Hendrik Gnändiger und Johann Schnabel warnen in einer ersten Analyse davor, die neue Direktive auf die leichte Schulter zu nehmen. „Die Gestaltung und die Implementierung eines wirksamen Prozesses für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nehmen enorme Zeit und Ressourcen in Anspruch“, betonen sie. Die ESRS verpflichte zahlreiche Unternehmen dazu, nicht nur ihr Reporting zum Thema Nachhaltigkeit als Teil eines Lageberichts zu veröffentlichen, sondern außerdem unabhängig von einem externen Experten prüfen zu lassen sowie die doppelte Wesentlichkeit („double materiality“) zu beachten. „Aufgrund dieser umfangreichen und strengen Vorschriften werden viele Unternehmen durch die CSRD vor erhebliche Herausforderung gestellt“, mahnen die beiden KPMG-Berater.